Was es mit der kleinen Anfrage der CDU im Bundestag auf sich hat….
In der Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ geht es darum, Informationen über ausgewählte zivilgesellschaftliche Akteure zu erfragen.
Die Fragen lauten z.B:
- „Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält und wenn ja, welche sind das und wie viel?“
- „Haben Vorstände oder Führungspersonen der CORRECTIV gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?“
- „Gibt es Kooperationen zwischen der CORRECTIV gGmbH und partei-nahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?“
- „Haben die Kampagnen der CORRECTIV gGmbH nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?“
- „Gibt es Belege dafür, dass die CORRECTIV gGmbH einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?“
Die CDU erklärt ihr Vorgehen damit, dass die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit eine Kernaufgabe des Parlaments sei. „Mit unserer Kleinen Anfrage wollen wir prüfen, ob einzelne NGOs sich in dieser Hinsicht steuerlich rechtmäßig verhalten.“
Genau darin zeigt sich aber das eigentliche Problem: Die meisten Fragen haben gar nichts mit der Arbeit der Regierung zu tun, sondern zielen ausschließlich auf bestimmte NGOs, wie die Omas gegen rechts, Peta, Greenpeace, Deutsche Umwelthilfe und Correctiv. Ob sich einzelne Bürgerinnen und Bürger steuerlich rechtmäßig verhalten, ist keine Aufgabe des Parlaments, sondern der Finanzbehörden und Gerichte.
Worum geht es der CDU dann eigentlich?
Aus der Szene um die AFD ist dieses Vorgehen schon lange bekannt: Falschaussagen werden nicht als Tatsachen aufgestellt, sondern in eine Frageform gepackt. Ganz nach dem Motto: „Das wird man doch wohl mal sagen dürfen!“ Mit den Fragen sind aber indirekt Unterstellungen verbunden, die eine Einschüchterungs-wirkung auf die Meinungsfreiheit und die allgemeine Verbandstätigkeit der NGO´s haben sollen. Durch die Frage als solche werden bestimmte NGOs negativ in das Licht der Öffentlichkeit gezogen und gezielt Verdachtsmomente geschürt!
Und was sagen Verfassungsrechtler zu dem Vorgehen der CDU?
„Im Hinblick auf diese Fragen besteht daher auch keine verfassungsrechtliche Konfliktlage, sondern schlicht ein nicht gerechtfertigter Eingriff in Grundrechte durch Informationshandeln des Bundestags.“ sagt Prof. Dr. Sophie Schönberger beim Verfassungsblog.
Das Vorgehen der CDU ist ein Eingriff in die Grundrechte von Bürgern und Bürgerinnen und ein gezielter Angriff auf unsere Zivilgesellschaft und wir verurteilen dies zutiefst!
Wir unterstützen und bedanken uns für den Einsatz aller im Antrag genannter Organisationen für Menschenrechte, Tierrechte und unsere Demokratie! Wir können stolz darauf sein, dass es so viele Bürger und Bürgerinnen gibt, die sich ehrenamtlich für eine bessere Welt einsetzen!